Begabtenförderung
Als Stipendiat können Sie über den Förderzeitraum von drei Jahren Zuschüsse von insgesamt 5.100 € für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.begabtenfoerderung.de
Berufliche Rehabilitation / Benachteiligte und Behinderte
Informationen finden Sie über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de
und www.deutsche-rentenversicherung.de
Bildungsscheck (NRW)
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW Beschäftigten und Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, höchstens aber bis zu 500,-€, einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung. Ansprechpartner ist die Bildungsberatungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Internet finden Sie eine Adressliste unter www.bildungsscheck.nrw.de
Förderung durch die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH - Bildungsscheck Land Brandenburg
Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der LASA Brandenburg finden Sie im Internet unter www.lasa-brandenburg.de
Bildungsurlaub
Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zum Bildungsurlaub. Ausführliche Informationen für alle Bundesländer finden Sie unter www.bildungsurlaub.info
Für die Asdonk Schule Berlin liegt die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz vor!
IHK Qualifizierungsvereinbarung im Rahmen des Projektes “Einstiegszeit für Jugendliche in Brandenburg"
In der Regel werden bis zu maximal 70 % der Qualifizierungskosten übernommen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.ihk-projekt.de, www.ez-brandenburg.de oder www.esf.brandenburg.de
Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € bzw. 51200,-€ nicht übersteigt. Übernommen werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,-€. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Zivildienstleistende
Zivildienstleistende können sich im Rahmen der Berufsförderung allgemein bildende Maßnahmen aber auch Weiterbildungen, die sich auf Ihren erlernten oder angestrebten Beruf beziehen, bewilligen lassen. Der Zuschuss beträgt 100 % der zuschussfähigen Kosten bis maximal 665,-€ für sämtliche Maßnahmen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zivildienst.de